Der Vorstand schlug der Mitgliederversammlung am 03. November 2011 gemäß § 7 III. der Satzung vor, die Beitragsordnung des SV Bannewitz e. V. wie folgt neu zu fassen:
1. Beiträge
Ab 1. Januar 2012 beträgt der im Voraus zu entrichtende Mitgliedsbeitrag:
Mitglieder / Abteilung | Jährlich € | Halbjährlich € | Monatlich € |
Fußball | |||
Kinder und Jugendliche | 75,00 | 39,00 | 6,50 |
Ermäßigte* | 103,00 | 54,00 | 9,00 |
Erwachsene | 138,00 | 72,00 | 12,00 |
U A H | 80,00 | 42,00 | 7,00 |
Tischtennis | |||
Kinder und Jugendliche | 63,00 | 33,00 | 5,50 |
Ermäßigte* | 92,00 | 48,00 | 8,00 |
Erwachsene | 128,00 | 66,00 | 11,00 |
Schach | |||
Kinder und Jugendliche | 63,00 | 33,00 | 5,50 |
Ermäßigte* | 80,00 | 42,00 | 7,00 |
Erwachsene | 115,00 | 60,00 | 10,00 |
Volleyball / Freizeitsport | |||
Kinder und Jugendliche | 57,00 | 30,00 | 5,00 |
Ermäßigte* | 75,00 | 39,00 | 6,50 |
Erwachsene | 110,00 | 57,00 | 9,50 |
Kegeln | |||
Ermäßigte | 52,00 | ||
Erwachsene | 84,00 | ||
*) Azubi, Schüler und Studenten (ab 18 Jahre), Zivildienst Leistende, Grundwehrdienstleistende,
Schwerbehinderte, Rentner, Arbeitslose
Dieser Vorschlag wurde angenommen.
Die Beitragskassierung erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Januar bzw. 1. Juli des Jahres. Mitgliedern, welche zum 1. Januar bereits den vollen Jahresbeitrag entrichten, wird ein Rabatt gewährt.
2. Ermäßigungen
Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Soweit dem Verein kein entsprechender Nachweis eingereicht wird, der einen geringeren Beitrag rechtfertigt, ist der für Erwachsene festgesetzte Beitrag zu entrichten. Sofern sich Veränderungen hinsichtlich des Mitgliederstatus ergeben, sind diese unter Vorlage der entsprechenden Nachweise über die betreffenden Abteilungen dem Vorstand anzuzeigen.
3. Familienbeitrag
Sind ein Elternteil und mehr als ein Kind/Jugendlicher Mitglied im Verein, so zahlt jedes Kind/Jugendlicher nur 50 % des monatlichen Beitrages. z.B.: Abteilung Fußball > Elternteil 12,00 € und zwei Kinder bis 18 Jahre 6,50 € = 18,50 € anstatt 25,00 €. Sind beide Elternteile und ein oder mehrere Kinder/Jugendliche Mitglied im Verein, so zahlt ein Elternteil den vollen Monatsbeitrag sowie ein Elternteil und jedes Kind/Jugendlicher nur 50 % des monatlichen Beitrages. z.B.: Abteilung Fußball > Eltern zusammen 18,00 € und zwei Kinder bis 18 Jahre 6,50 € = 24,50 € anstatt 37,00 €.
4. Mitgliedsbeitrag im Beitragsjahr
Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr dem Verein beitreten, zahlen den ersten Jahresbeitrag nur anteilig nach Anzahl der Monate.
5. Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen befreit.
6. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einen vollen Monatsbeitrag. Sie wird zusammen mit der ersten Beitragszahlung fällig.
7. Zahlweise
Die Beiträge sind gemäß der in Punkt 1. aufgeführten Zahlungsweise zu entrichten. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrifteinzug auf das Konto des SV Bannewitz e. V. Bei Änderung der Bankverbindung des Mitgliedes ist der Verein rechtzeitig zu informieren.
8. Mahnungen
Stufe 1: Zahlungserinnerung (2 Wochen nach Fälligkeit)
Stufe 2: Mahnung mit Fristsetzung (4 Wochen nach Fälligkeit) zzgl. Mahngebühr: 5,00 €
Stufe 3: Mahnung mit Fristsetzung und Anordnung eines Ausschlussverfahrens lt. § 6 III.
der Satzung des Vereins zggl. Mahngebühr: 10,00 €
Sofern Rückbuchungsgebühren für den Verein entstanden sind, werden diese Gebühren hinzugerechnet.
9. Gültigkeit
Die Beitragsordnung wird zum 1. Januar 2012 wirksam. Änderungen bzw. eine Neufassung der Beitragsordnung werden durch die Mitgliedsversammlung beschlossen.



